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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Bäuerliche Betriebe BGL

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um + 2,99 % erhöht
  • Die Kategorie 4 bleibt wie voriges Jahr vereinbart, unverändert bei € 1.500,--
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um + 2,99%
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um + 2,99 %
  • Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf 484,85 erhöht
  • Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
  • Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.

Geltungstermin: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate