Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Bäuerliche Betriebe BGL
Gewerkschaft PRO-GE
- Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um + 2,99 % erhöht
- Die Kategorie 4 bleibt wie voriges Jahr vereinbart, unverändert bei € 1.500,--
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um + 2,99%
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um + 2,99 %
- Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf 484,85 erhöht
- Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
- Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
Geltungstermin: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate