Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Weinbaubetriebe WIEN
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,78 %
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wurde um 2,90 % erhöht
- Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
- Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate