Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN
Gewerkschaft PRO-GE
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 % erhöht.
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
- Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz
Geltungstermin: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate