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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 % erhöht.
  • Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
  • Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz

Geltungstermin: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate