Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Reisebüro
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.
- Die kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen werden per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht
- Das Gehalt für Ferialangestellte wird ebenfalls per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.
- Jede(r) Angestellte, die/der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist. Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.
- Lehrlinge enthalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100.
- Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.
- Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste werden von € 16,50 auf € 17,00 bzw. von € 33,00 auf € 34,00 erhöht.
Im Vorfeld wurden in mehreren Arbeitsgruppengesprächen Präzisierungen und Verbesserungen im Rahmenrecht vereinbart, insbesondere bei den Punkten Weiterbildungsreisen, Reisebegleiter/Reiseleiter und Dienstverhinderungen. Das erneuerte Rahmenrecht gilt ab 1.1.2022. Die Sozialpartner sind übereingekommen, spätestens im März 2022 die Gespräche über die Modernisierung des Kollektivvertrags weiterzuführen.