Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Außeruniversitäre Forschung Austria
Gewerkschaft GPA
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
- Lehrlingseinkommen:
- Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 1 und der Tabelle 2 werden per 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
- Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden mit 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht.
- Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden per 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht.
- Einmalige steuerfreie Prämie in der Höhe von EUR 250,00
Rahmenrecht:
- Gleichbehandlung der Anrechnung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten aus Nicht-EU-Staaten mit jenen aus EU-Staate zur schnelleren Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche für Beschäftigte aus Drittstaaten.
- In Anspruch auf Anrechnung von Kurszeiten bei Lehre mit Matura auf die Arbeitszeit bis zum Abschluss des Lehrverhältnisses im Ausmaß von mindestens 520 Stunden.
Gültigkeitsbeginn: 1.1.2022