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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Außeruniversitäre Forschung Austria

Gewerkschaft GPA
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
  • Lehrlingseinkommen:
  • Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 1 und der Tabelle 2 werden per 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
  • Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden mit 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht.
  • Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden per 1. Jänner 2022 um 3,05 % erhöht.
  • Einmalige steuerfreie Prämie in der Höhe von EUR 250,00

Rahmenrecht:

  • Gleichbehandlung der Anrechnung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten aus Nicht-EU-Staaten mit jenen aus EU-Staate zur schnelleren Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche für Beschäftigte aus Drittstaaten.
  • In Anspruch auf Anrechnung von Kurszeiten bei Lehre mit Matura auf die Arbeitszeit bis zum Abschluss des Lehrverhältnisses im Ausmaß von mindestens 520 Stunden.

Gültigkeitsbeginn: 1.1.2022