Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Land- und forstwirtschaftliche Betriebe SBG
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 3,00%
- Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2022 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
- Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Geltungsbeginn: 1.1.2022
Laufzeit: 12 Monate