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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Land- und forstwirtschaftliche Betriebe SBG

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 3,00%
  • Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2022 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
  • Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen

Geltungsbeginn: 1.1.2022
Laufzeit: 12 Monate