Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Gablonzer Industrie und Gewerbe
Gewerkschaft PRO-GE
- Bei einfacher manueller Tätigkeit beträgt der Stundenlohn 71 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“, mindestens EUR 7,17
- Bei Lötarbeiten im Zusammenhang mit der manuellen Tätigkeit beträgt der Stundenlohn 78 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie.
- Zusätzlich erhalten die HeimarbeiterInnen einen Unkostenzuschlag von 10% auf den errechneten Stücklohn.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.1.2022