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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Gablonzer Industrie und Gewerbe

Gewerkschaft PRO-GE
  • Bei einfacher manueller Tätigkeit beträgt der Stundenlohn 71 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“, mindestens EUR 7,17
  • Bei Lötarbeiten im Zusammenhang mit der manuellen Tätigkeit beträgt der Stundenlohn 78 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie.
  • Zusätzlich erhalten die HeimarbeiterInnen einen Unkostenzuschlag von 10% auf den errechneten Stücklohn.

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.1.2022