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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Innsbrucker Kommunalbetriebe

Gewerkschaft Younion
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter um 3,5 % mit Wirksamkeit vom 1. März 2022.
  • Erhöhung der Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 3,5 % mit Wirksamkeit vom 1. März 2022.
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen aller kaufmännischen und gewerblichen Lehrlinge um 3,5 % mit Wirksamkeit vom 1. März 2022.
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Die Erhöhungen der Mindestlöhne/Mindestgrundgehälter, der Ist-Löhne/Ist-Gehälter sowie der Lehrlingsentschädigungen gelten bis 31. Dezember 2022.