Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
Gewerkschaft vida / Gewerkschaft GPA
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter sowie die KV-Zulagen werden mit 1. April 2022 um 3,6 % erhöht und die sich daraus ergebenden Beträge auf ganze Euro aufgerundet.
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Kurbetrieben und Mischbetrieben werden auf Basis des KV-Abschlusses 2021 in einem weiteren Schritt an die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Rehabilitationseinrichtungen angeglichen, indem sie zusätzlich um 1,754 % angehoben werden.
- Im September 2022 wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Gespräche über eine Anpassung der bestehenden Verwendungsgruppen an die Lohn- und Gehaltsgruppen des Kollektivvertrages für die Privatkrankenanstalten Österreichs sowie über eine Neugestaltung der Erhöhungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter aufgrund der angerechneten und im Betrieb zurückgelegten Dienstjahre geführt werden.
Geltungsbeginn: 1. April 2022