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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,00 %
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,30 %
  • Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
  • Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen
Geltungsbeginn: 1.5.2022