Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,00 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,30 %
- Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
- Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen
Geltungsbeginn: 1.5.2022