Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Fisch- und Feinkostgewerbe
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,50 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,50 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 4,50 %
- Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht
Geltungsbeginn: 1.5.2022 (Laufzeit: 12 Monate)