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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Fisch- und Feinkostgewerbe

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,50 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,50 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 4,50 %
  • Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht

Geltungsbeginn: 1.5.2022 (Laufzeit: 12 Monate)