KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Futtermittelindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 6,00 %, mindestens jedoch um 100 Euro

  • Berechnung der Lehrlingseinkommen laut Rahmenkollektivvertrag

  • Erhöhung der Zehrgelder auf 17,77 Euro

  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrem euromäßigen Ausmaß aufrecht

  • Vereinbarung über Freizeitoption

  • Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn beträgt 1.741,09 Euro

Geltungsbeginn: 1.8.2022 (Laufzeit: 12 Monate)