KV-Infoplattform

Abschluss Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe STM

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Lohnkategorien 1. bis 3. um 8,4 %
  • Erhöhung der Lohnkategorie 4. um 8,1 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 100 € das ergibt im Durchschnitt 14,62 %
  • Die Praktikantenentschädigung beträgt 500 €
  • Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 8,4 %
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.665,28

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)