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Abschluss Reisebüros

Gewerkschaft GPA
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter samt allfälliger Reformbeträge und das Gehalt für Ferialangestellte  werden um 7,6 % erhöht.
  • Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten erhalten als Teuerungsausgleich eine Teuerungsprämie von € 35,00 pro Monat (= € 420,00 für das gesamte Kalenderjahr 2023), Teilzeitkräfte (inkl. geringfügig Beschäftigte) erhalten die Teuerungsprämie aliquot.
  • Für das Jahr 2023 wird empfohlen, die Überzahlung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
  • Die Lehrlingseinkommen werden deutlich erhöht und betragen ab 1. Jänner 2023 im 1. Lehrjahr € 700,00, im 2. Lehrjahr € 850,00, im 3. Lehrjahr € 1.180,00 und neu im 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.456,00
  • Lehrlinge erhalten als Teuerungsausgleich eine Teuerungsprämie in Höhe von € 20 pro Monat (= € 240 für das gesamte Kalenderjahr 2023).
  • Vereinbart wurden außerdem einige Verbesserungen und Präzisierungen im Rahmenrecht (siehe Anhang).

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)