Abschluss Fisch- / Feinkosterzeugung
Gewerkschaft PRO-GE
- Die durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne beträgt + 9,50 %.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 9,50 %.
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 9,50 %.
- Die Überzahlungen beleiben in vollem Ausmaß aufrecht.
- Der neue Mindestlohn beträgt somit 1.718,50 Euro.
Geltungsbeginn: 1.5.2023 (Laufzeit: 12 Monate)