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Abschluss Schuhindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • + 10,1% Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Löhne
  • + 9,95% Erhöhung der IST-Löhne
  • + 9,95% Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.6.2023 (+ 9,9% Erhöhung der IST-Gehälter VG V & VI)
  • + 10,1% Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • + 9,88% Erhöhung der Zulagen, und Zuschläge
  • Urlaubszuschuss 2023 wird von der erhöhten Basis gerechnet
  • Der neue Mindestlohn beträgt 1.787,80 Euro.

Rahmenrecht:

  • 31. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei

Geltungsbeginn: 1.6.2023 (Laufzeit: 12 Monate)