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Arbeitskräfteüberlassung: Plus 2,72 Prozent

Neuer Mindestlohn 1.466,42 Euro

Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 9. Dezember 2013 mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 60.000 betroffenen ArbeiterInnen vereinbart.
 
Zehnstündige Verhandlungen
 
Obwohl die Standpunkte von Gewerkschaft und ArbeitgeberInnen naturgemäß unterschiedlich waren, verliefen die Verhandlungen sehr konstruktiv. Nach rund zehnstündigen Verhandlungen konnten wir uns mit den Arbeitgebern auf folgende Ergebnisse einigen:
  • KV-Löhne steigen um durchschnittlich 2,72 Prozent
  • Neuer Mindestlohn € 1.466,42
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 2,1 Prozent
  • Bildungsfreistellung bei Lehrabschlussprüfung
  • Gültig ab 1. Jänner 2014