KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2014
Folgender Abschluss konnte für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs erzielt werden:
Gehaltsrechtlicher Teil:
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Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer und Fahrschullehrer werden mit Wirksamkeit vom 01.04.2014 um EUR 40,-- erhöht, die der Büroangestellten um EUR 50,--.
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Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 2,3 %.
Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch zu runden.
- Erhöhung der IST-Gehälter um EUR 40,--.
- Lehrlingsentschädigung 3,25 %.
Rahmenrechtlicher Teil:
Der fachliche Geltungsbereich unter Art I Punkt 2 wird abgeändert:
"für sämtliche Fahrschulbetriebe, mit einer Fahrschulbewilligung gemäß § 108 KFG, die dem Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, Berufszweig der Fahrschulen, angehören".
Der Art XI Gehaltsordnung A. Punkt 11 wird wie folgt abgeändert:
Für die Vorrückung in das nächsthöhere Berufsjahr wird die erste Elternkarenz im Dienstverhältnis, die nach dem 31.05.2013 beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 9 Monaten angerechnet.
Im Art XI Gehaltsordnung B. Punkt 2b werden die Bezeichnungen der Führerscheinklassen entsprechend dem Wortlaut gemäß § 2 Führerscheingesetz (FSG) abgeändert.
Geltungsbeginn: 01. April 2014
Laufzeit: 12 Monate
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.