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Erhöhung des Mindestlohntarifs für angestellte TierärztInnen 2014

2,1% plus ab 1.10.2014

Bei der Senatsverhandlung im Bundeseinigungsamt am 30.9.2014 konnten wir eine Reallohnerhöhung um 2,1 % ab 1. Oktober 2014 erreichen!

Die Gehälter erhöhen sich daher wie folgt:

  • Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt monatlich:
  • Im ersten Berufshalbjahr: €  2.002,20
  • Im 1. und 2. Berufsjahr: € 2.160,40
  • Ab dem 3. Berufsjahr:  2.423,90

Vordienstzeiten sind selbstverständlich zu berücksichtigen!

Schmutzzulage:
Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des/der Angestellten zwangsläufig bewirken, gebührt eine monatliche Schmutzzulage von €  73,82

Abgeltung der Rufbereitschaft:
Alle Mitarbeiter/innen erhalten für die Zeiten der Rufbereitschaft mindestens €  1,63  pro Stunde.
 
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