Erhöhung des Mindestlohntarifs für angestellte TierärztInnen 2014
Bei der Senatsverhandlung im Bundeseinigungsamt am 30.9.2014 konnten wir eine Reallohnerhöhung um 2,1 % ab 1. Oktober 2014 erreichen!
Die Gehälter erhöhen sich daher wie folgt:
- Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt monatlich:
- Im ersten Berufshalbjahr: € 2.002,20
- Im 1. und 2. Berufsjahr: € 2.160,40
- Ab dem 3. Berufsjahr: 2.423,90
Vordienstzeiten sind selbstverständlich zu berücksichtigen!
Schmutzzulage:
Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des/der Angestellten zwangsläufig bewirken, gebührt eine monatliche Schmutzzulage von € 73,82
Abgeltung der Rufbereitschaft:
Alle Mitarbeiter/innen erhalten für die Zeiten der Rufbereitschaft mindestens € 1,63 pro Stunde.
Eingeloggte Mitglieder können den MLT abrufen.