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KV-Abschluss für die Angestellten des Güterbeförderungsgewerbes 2015

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Am Mittwoch, den 14. Jänner 2015,  konnte im Rahmen der KV Verhandlungen im Güterbeförderungsgewerbe folgendes Ergebnis erzielt werden:

Gehaltsrechtliche Bestimmungen:

  • Die KV-Gehälter der Beschäftigungsgruppen 1 und 2 werden um +2,1 Prozent erhöht

  • Die KV-Gehälter der Beschäftigungsgruppen 3 und 4 werden um +1,9 Prozent erhöht

Rahmenrechtliche Bestimmungen:

  • Änderung des Zeitraumes hinsichtlich der Nachtüberstunden (22 Uhr – 5 Uhr, vormals 21 Uhr – 5 Uhr). Die entsprechende Bestimmung des Artikel VI – Mehrarbeitsleistung Zi. 2 lautet nun wie folgt: „[…]Überstunden in der Zeit von 22 Uhr bis 5.00 Uhr (Nachtüberstunden) sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent des vereinbarten Grundstundenlohnes zu entlohnen.“
     
  • Die Bestimmungen zur Karenz (Artikel XV, Punkt 7.) werden hinsichtlich des Anrechnungszeitraumes von 6 Monate auf 9 Monate geändert.
     
  • Redaktionelle Anpassung: Die Übergangsbestimmungen des Artikel XII (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) Punkt 2. a) – c) werden ersatzlos gestrichen.

Die Änderungen treten mit Wirkung 01.01.2015 rückwirkend in Kraft!

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.