KV-Abschluss für die Angestellten des Güterbeförderungsgewerbes 2015
Am Mittwoch, den 14. Jänner 2015, konnte im Rahmen der KV Verhandlungen im Güterbeförderungsgewerbe folgendes Ergebnis erzielt werden:
Gehaltsrechtliche Bestimmungen:
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Die KV-Gehälter der Beschäftigungsgruppen 1 und 2 werden um +2,1 Prozent erhöht
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Die KV-Gehälter der Beschäftigungsgruppen 3 und 4 werden um +1,9 Prozent erhöht
Rahmenrechtliche Bestimmungen:
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Änderung des Zeitraumes hinsichtlich der Nachtüberstunden (22 Uhr – 5 Uhr, vormals 21 Uhr – 5 Uhr). Die entsprechende Bestimmung des Artikel VI – Mehrarbeitsleistung Zi. 2 lautet nun wie folgt: „[…]Überstunden in der Zeit von 22 Uhr bis 5.00 Uhr (Nachtüberstunden) sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent des vereinbarten Grundstundenlohnes zu entlohnen.“
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Die Bestimmungen zur Karenz (Artikel XV, Punkt 7.) werden hinsichtlich des Anrechnungszeitraumes von 6 Monate auf 9 Monate geändert.
- Redaktionelle Anpassung: Die Übergangsbestimmungen des Artikel XII (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) Punkt 2. a) – c) werden ersatzlos gestrichen.
Die Änderungen treten mit Wirkung 01.01.2015 rückwirkend in Kraft!
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.