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Kollektivvertrag für Angestellte in Spedition & Logistik 2015 - erfolgreich abgeschlossen!

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden ab 1. April 2015 um einen Prozentsatz von 1,9 % erhöht.

  • Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch zu runden.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.

Rahmenrechtlicher Teil:

Der § 16 B  Ziffer 6 wird um die/den Lehrlingsausbilder/-in erweitert.

  • Bei Tod der eigenen Kinder sind in Zukunft 2 Arbeitstage gemäß § 12 Ziffer 1.2 zu gewähren.
     
  • Durch die neue Regelung im § 6 Ziffer  4.1.1 und 4.1.2 wird eine Möglichkeit geschaffen, in festgelegten  Durchrechnungszeiträumen aufgebautes Zeitguthaben in zumindest ganztägiger Freizeit zu verbrauchen.
     
  • Ab sofort besteht durch den Kollektivvertrag die Möglichkeit, steuerbegünstigte Beiträge freiwillig in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung einzuzahlen. 
     
  • Zum Thema „ Arbeitszeit & Arbeitsplatzqualität“ ist eine Arbeitsgruppe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen installiert worden.

Der Kollektivvertrag tritt mit 01. April 2015 in Kraft und wurde für 12 Monate abgeschlossen.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.