Kollektivvertrag für Angestellte in Spedition & Logistik 2015 - erfolgreich abgeschlossen!
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung
Das Verhandlungsergebnis im Überblick:
Gehaltsrechtlicher Teil:
-
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden ab 1. April 2015 um einen Prozentsatz von 1,9 % erhöht.
- Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch zu runden.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
Rahmenrechtlicher Teil:
Der § 16 B Ziffer 6 wird um die/den Lehrlingsausbilder/-in erweitert.
-
Bei Tod der eigenen Kinder sind in Zukunft 2 Arbeitstage gemäß § 12 Ziffer 1.2 zu gewähren.
-
Durch die neue Regelung im § 6 Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 wird eine Möglichkeit geschaffen, in festgelegten Durchrechnungszeiträumen aufgebautes Zeitguthaben in zumindest ganztägiger Freizeit zu verbrauchen.
-
Ab sofort besteht durch den Kollektivvertrag die Möglichkeit, steuerbegünstigte Beiträge freiwillig in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung einzuzahlen.
- Zum Thema „ Arbeitszeit & Arbeitsplatzqualität“ ist eine Arbeitsgruppe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen installiert worden.
Der Kollektivvertrag tritt mit 01. April 2015 in Kraft und wurde für 12 Monate abgeschlossen.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.