KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2015
Folgender Abschluss konnte für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs erzielt werden:
Gehaltsrechtlicher Teil
-
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer und Fahrschullehrer werden mit Wirksamkeit vom 01.04.2015 um EUR 42,50 erhöht, die der Büroangestellten um EUR 43,50.
-
Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 2,12 %.
-
Erhöhung der IST-Gehälter um EUR 40,--.
- Lehrlingsentschädigung 2,74 %.
Rahmenrechtlicher Teil
Eine redaktionelle Anpassung der Definition in Artikel V. (Überstunden und Überstunden-entlohnung) wird vorgenommen. Ziffer 3 lautet neu:
"Sonntagsarbeit (ausgenommen Fahrsicherheitstraining auf dafür genehmigten Übungsplätzen) wird mit einem Grundstundenlohn und einem Zuschlag von 100% entlohnt".
Die Formulierung der Leiterzulage in Artikel XI. (Gehaltsordnung) Abschnitt B Ziffer 1 lit b1 orientiert sich am Begriff des Fahrschulleiters gem. § 113 KFG und wird neu definiert:
"Fahrschullehrer, die gleichzeitig nach § 113 KFG bestellte Fahrschulleiter sind, erhalten eine monatliche Zulage von"
Die Formulierung der Theoriezulage in Artikel XI (Gehaltsordnung) Abschnitt B Ziffer 1 lit b2 orientiert sich am Aspekt der Gruppengröße und wird konkretisiert:
"Fahrschullehrer erhalten für die Abhaltung eines theoretischen Unterrichts im Rahmen des § 64b Abs 4 KDV, an dem mehr als 5 Kunden teilgenommen haben, eine Zulage von"
XI. Gehaltsordnung A. Allgemeiner Teil Punkt 11 wird abgeändert:
"Für die Vorrückung in das nächst höhere Berufsjahr wird die erste Elternkarenz im Dienstverhältnis, die nach dem 31.5.2013 beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 12 Monaten angerechnet."
Geltungsbeginn: 01. April 2015
Laufzeit: 12 Monate
Der aktuelle Kollektivvertrag steht Downloaden zur Verfügung.