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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.1.2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden wie folgt angehoben:
    Verwendungsgruppe II und III + 9,3 %
    Verwendungsgruppe IV und IVa + 8,9 %
    Verwendungsgruppe V und Va + 8,6 %
    Verwendungsgruppe VI + 8,5 %
    Verwendungsgruppe MI + 9,1 %
    Verwendungsgruppe MII + 9,0 %
    Verwendungsgruppe MIII + 8,9 %
    Verwendungsgruppe MIV + 8,8 %
  • Bei IST-Gehaltsbeziehern ist die
    euromäßige Überzahlung aufrecht zu erhalten
    .
  • Die
    Lehrlingseinkommen
    wurden um
    9,3 %
    erhöht.
  • Die
    Gehaltserhöhung
    und die Erhöhung des Lehrlingseinkommens
    tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft
    .
  • Alle Angestellten, deren monatliches IST-Gehalt € 4.500,00 brutto nicht übersteigt, erhalten eine
    Teuerungsprämie in der Höhe von € 700,00
    brutto.
  • Die
    Lehrlingseinkommen
    wurden um
    9,3 %
    erhöht. Bei Teilzeitbeschäftigten ist sowohl der Deckelungsbetrag als auch die Teuerungsprämie zu aliquotieren.
  • Lehrlinge
    erhalten eine
    Teuerungsprämie
    in der Höhe von
    € 350,00
    brutto.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.872,05 bis € 2.074,87
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.002,30 bis € 3.500,64
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.871,44 bis € 6.364,78


Lehrlingsentschädigung
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr: € 759,11 € 1.015,91
im 2. Lehrjahr: € 1.017,28 € 1.364,79
im 3. Lehrjahr: € 1.377,89 € 1.697,59
im 4. Lehrjahr: € 1.863,11 € 1.973,20
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144.


Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 20 AngG
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 4 Monate
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 5 Monate
Für AN:
1 Monat,
Achtung
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
  • Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen innerhalb von 4 Monaten geltend gemacht werden
  • Ansprüche auf Trennungskostenentschädigungen müssen innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden
  • Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Verfall nach 2 Monaten
  • Kilometergeld – Verfall nach 2 Monaten


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge