Krankheit, Arztbesuche und andere Dienstverhinderungen (z.B. Hochzeit, Beerdigung, Umzug)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit müssen ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen für eine gewisse Dauer das Entgelt weiterzahlen. Grundsätzlich haben ArbeitnehmerInnen im Krankheitsfall einen vollen Entgeltanspruch für 6 Wochen und für weitere 2 Wochen den halben Entgeltanspruch. Der Anspruch auf volles Entgelt erhöht sich auf 8 Wochen nach dem ersten Dienstjahr, auf 10 Wochen nach 15 Dienstjahren und auf 12 Wochen nach 25 Dienstjahren. Kollektivverträge können darüber hinaus günstigere Regelungen als das Gesetz enthalten.
Dienstverhinderungen aus persönlichen Gründen
Kann der/die ArbeitnehmerIn aus wichtigen persönlichen Gründen seine/ihre Arbeitsleistung nicht erbringen, behält er/sie für eine kurze Zeit den Anspruch auf Bezahlung des Lohns bzw. Gehalts. Wichtige Gründe finden sich etwa im familiären Bereich (z.B. Beerdigungen, Umzug, Todesfall, Heirat etc.), bei Behördenvorladungen, Verkehrsstörungen und Arztbesuchen.
Dieser gesetzliche Anspruch kann durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag nur günstiger als gesetzlich vorgesehen geregelt sein.