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Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Urabstimmung zum neuen Journalisten-KV von 8. bis 22. Mai, Betriebsliste online

Nach mehrjährigen Verhandlungen konnte die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) einen neuen Kollektivvertrag verhandeln, der viel mehr Beschäftigten als der bisherige Kollektivvertrag zu Gute kommen wird. Alle stimmberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sind nun aufgefordert, in einer Urabstimmung über das Inkrafttreten des neuen KVs und über die zukünftigen Arbeitsbedingungen im Journalismus abzustimmen. Die Urabstimmung fand von 8. Mai 13 Uhr bis 22. Mai 24 Uhr statt. Registrierte und stimmberechtigte GPA-djp Mitglieder haben alle Informationen zur Abstimmung per E-Mail erhalten.

Eine Liste jener Betriebe, die dem neuen KV unterliegen werden, finden Sie links neben dem Text zum Download. Parallel zum Start der Urabstimmung hat die Journalistengewerkschaft dem VÖZ außerdem eine Liste jener Unternehmen übermitteln, die noch in den Geltungsbereich des Kollektivvertrags aufgenommen werden sollen.

Für Kolleginnen und Kollegen, die dem "alten" KV unterliegen, bedeutet das Verhandlungsergebnis des neuen KV auch in Zukunft die Sicherung kollektivvertraglicher Bestimmungen. Für viele Kolleginnen und Kollegen aus ausgegliederten Bereichen, Onlineredaktionen und für "Freie" bringt der neue KV die Chance, ihren Beruf künftig unter fairen, journalistischer Tätigkeit entsprechenden Bedingungen ausüben zu können.

Den neuen Kollektivvertrag sowie Fragen und Antworten zu dessen Inhalten (Geltungsbereich, Arbeitszeit, Umstieg, Anrechnung von Zeiten freier Mitarbeit uvam) sowie Details zur Urabstimmung finden Sie links neben dem Artikel zum Download.

Wer ist stimmberechtigt?

  1. Wer zum Wahlzeitpunkt bei einem Unternehmen, das dem Kollektivvertrag unterliegt bzw. unterliegen wird (siehe Betriebsliste des Verbands Österreichischer Zeitungen) angestellt ist, oder für dieses frei arbeitet; oder
  2. zum Wahlzeitpunkt für ein Unternehmen arbeitet, das den KV mittels Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung o.ä. anwendet; und
  3. Mitglied in der GPA-djp ist; 
  4. und sich zwischen 15. und 29. April als WählerIn registriert hat.

Die elektronische Urabstimmung

Stimmberechtigte Gewerkschaftsmitglieder, die sich von 15. bis 29. April als WählerInnen registriert haben, haben am 8. Mai ein Erinnerungsemail und alle Informationen zur Abstimmung erhalten. Für die Stimmabgabe benötigen Sie Ihre GPA-djp-Mitgliedsnummer. Ihre GPA-djp-Mitgliedsnummer finden Sie auf der GPA-djp-card, die Ihnen Anfang des Jahres zugesendet worden ist. Vorsicht! Es handelt sich dabei nicht um Ihren Presseausweis. Sie können die Mitgliedsnummer im Servicecenter der GPA-djp erfragen: 050301-301 oder service@gpa-djp.at.

Sie sind noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Dann treten Sie gleich bei! Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zahlt sich in jedem Fall aus, Sie stärken die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen und profitieren von vielen persönlichen Vorteilen.

>>> zur Mitgliedsanmeldung

Mehr zu den Vorteilen der Mitgliedschaft finden Sie unter
www.gpa-djp.at/service