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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


für Angestellte bei Ziviltechniker:innen

(Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen)

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker: innen, 1040 Wien, Karlsgasse 9, und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien


§ 1 Geltungsbereich
(1)  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet.
(2)  Fachlich:
Für die Mitglieder der österreichischen Kammern der Ziviltechniker:innen und die Ziviltechnikergesellschaften.
(3)  Persönlich:
Für alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer:innen (auch Aushilfskräfte), auf welche das Angestelltengesetz (BGBl Nr 292/1921 in der jeweils geltenden Fassung) Anwendung findet. Ausgenommen sind Ferialpraktikanten und Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer: innen. Ferialarbeitnehmer:innen sind sinngemäß wie Lehrlinge zu behandeln.


§ 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.


§ 3 Mitarbeiter:innenprämie
(1)  Im Kalenderjahr 2024 können Mitarbeiter:innenprämien gemäß § 124b Z 447 lit a) EStG 1988 (BGBl I Nr 200/2023) als Teuerungsausgleich in Höhe von max. 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden. In Betrieben mit Betriebsrat bedarf es dazu einer Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat einer vertraglichen Vereinbarung iSd § 124b Z 447 lit a) EStG 1988 für sämtliche Arbeitnehmer: innen des Betriebes.
(2)  Bei der Mitarbeiter:innenprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde, wobei diese auch in Teilbeträgen geleistet werden kann.
(3)  Die Mitarbeiter:innenprämie kann ausschließlich bei Vorliegen einer sachlichen Differenzierung*) in unterschiedlicher Höhe ausbezahlt werden.
(4)  Die Arbeitnehmer:innen sind über allfällige sachliche Differenzierungskriterien durch die Arbeitgeber: innen zu informieren.
*) Leistungskriterien stellen keine sachliche Differenzierung dar.



Die Abschlussparteien:
BUNDESKAMMER DER ZIVILTECHNIKER:INNEN
1040 Wien, Karlsgasse 9
Arch. DI Daniel FÜGENSCHUH
Präsident
Österreichischer Gewerkschaftsbund
GEWERKSCHAFT GPA
Barbara Teiber, MA Karl DÜRTSCHER
Vorsitzende Bundesgeschäftsführer
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich „Wirtschaftsdienstleistungen“
Norbert SCHWAB Mag. Albert STEINHAUSER
Vorsitzender Wirtschaftsbereichssekretär