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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion


1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer: innen, auf die der Allgemeine Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) Anwendung findet.


§ 2 Mitarbeiter:innenprämie
1)  Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 44 7 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2)  In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.


§ 3 Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.



FACHVERBAND DER FILM- UND MUSIKWIRTSCHAFT ÖSTERREICHS
Fachverbands-Obmann: Geschäftsführer:
Alexander Dumreicher-Ivanceanu Mag. Markus Deutsch
Die Vorsitzende des Teams Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft:
Brigitte Matula
FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
YOUNION DIE DASEINGEWERSCHAFT
Referat für Kollektivverträge und Humanisierung
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger