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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion


§ 1. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Fußballspieler:innen, auf die der Kollektivvertrag für Fußballspieler/innen der Österreichischen Fußball-Bundesliga Anwendung findet.


§ 2. Mitarbeiter:innenprämie
1.)  Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 44 7 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei(§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2.)  In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.


§ 3. Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.



Wien, am 13.06.2024
Österreichische Fußball-Bundesliga
Mag. Christian Ebenbauer
Vostandsvorsitzender
Mag. David Reisenauer Mag. Alexander Schwärzler
Vorstand Vorstand
Für den österreichischen Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin