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Aenderung Historie

Übereinkommen


zum Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Der
Fachverband Gastronomie und dem Fachverband Hotellerie,

einerseits und die
Gewerkschaft GPA

andererseits.
vereinbaren nachfolgende Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe:
1.  Kollektivvertragliche Mindestgehälter ab 1. Mai 2024 und ab 1. November 2024
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter sind in den Gehaltsschemata der einzelnen Bundesländer (Beilage A) ersichtlich.
2.  Bundesdurchschnittserhöhung:
Der sich aufgrund dieser Erhöhungen ergebende rechnerische Durchschnittswert aller kollektivvertraglichen Mindestgehaltserhöhungen in allen Bundesländern beträgt mit 1. Mai 2024 6,24% und mit 1. Nov. 2024 2,10%.
3.  Lehrlingseinkommen:
Gültig ab
1. Mai 2024
1. Lehrjahr € 1.000,00
2. Lehrjahr € 1.120,00
3. Lehrjahr € 1.320,00
4. Lehrjahr € 1.420,00
Gültig ab
1. Nov. 2024
1. Lehrjahr € 1.050,00
2. Lehrjahr € 1.180,00
3. Lehrjahr € 1.400,00
4. Lehrjahr € 1.500,00
4.  Zulagen:
3.1.
Der
Nachtarbeitszuschlag
erhöht sich mit 1. Mai 2024 um 1,00 Euro auf 27,00 Euro und mit 1. Mai 2025 um 1,50 Euro auf 28,50 Euro.
3.2.
Die
Fremdsprachenzulage
erhöht sich mit 1. Mai 2024 um 3,00 Euro auf 38,00 Euro und mit 1. Mai 2025 um 2,00 Euro auf 40,00 Euro.
3.3.
Die
Fehlgeldentschädigung
erhöht sich mit 1. Mai 2024 um 3,00 Euro auf 39,00 Euro und mit 1. Mai 2025 um 2,00 Euro auf 41,00 Euro.
5.  Kollektivvertragliche Mindestgehälter ab 1. Mai 2025:
5.1.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um die Jahresinflation 2024 (VPI national, kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle) plus 1%, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-beträge.
5.2.
Die Gehaltstabellen sowie Erhöhungen der Zulagen werden gesondert im Jahr 2025 verlautbart (hinterlegt).
6.  Rahmenrechtliche Änderungen:
Die rahmenrechtlichen Änderungen treten mit 01. November 2024 in Kraft.
Davon ausgenommen sind:
  • die Neuregelung der Gehaltsgruppe 4 und
  • die Regelung über die Anrechnung der Vordienst-/Branchenzeiten.
Diese Regelungen treten mit 01. Mai 2025 in Kraft.


Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA

  • Die
    Gehälter
    steigen in zwei Schritten (Mai und Nov.) im Schnitt um
    insg. rd. +8,3 Prozent
    , weiters wurde
    für Mai 2025
    eine Erhöhung um die
    Jahresinflation (2024) plus rd. 1 %-Punkt
    vereinbart. Die Beschäftigten erhalten ab 1. Mai 2024 durchschnittlich 6,2 % mehr auf die KV-Gehälter und ab November 2024 weitere 2,1 %. Der Mindestlohn für eine Hilfskraft beträgt ab Mai 2024 € 1.910,00 (ab Nov. 2024: € 1.950,00), für Fachkräfte mit Berufserfahrung je nach Bundesland in der niedrigsten Stufe € 2.035,00 bis € 2.135,00 (ab Nov. 2024: € 2.078,00 bis € 2.178,00)
  • Ab 1. Mai 2024 erhalten Lehrlinge im ersten Lehrjahr ein Lehrlingseinkommen in Höhe von 1.000,00 Euro, im zweiten 1.120,00 Euro, im dritten 1.320,00 Euro und im vierten 1.420,00 Euro. Außerdem bekommen Lehrlinge die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis fren. Für eine Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gibt es eine Prämie von 250,00 bzw. 200,00 Euro. Neu ist auch ein freier Tag für die Führerscheinprüfung.
  • Rahmenrechtliche Änderungen:
    • Beschäftigte haben in der Regel zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei.
    • Der Nachtarbeitszuschlag wird für alle fällig, die nach Mitternacht arbeiten.
    • Einheitliche Regelung des Urlaubs- und Weinachtsgeld in allen Bundesländern.
    • Das Jubiläumsgeld kann wahlweise in Freizeit konsumiert werden.



Wien, am 19. April 2024
FACHVERBAND GASTRONOMIE
Senator h.c. Mario Pulker Dr. Thomas Wolf
Obmann Geschäftsführer
FACHVERBAND HOTELLERIE
KommR Johann Spreitzhofer Mag. Maria Schreiner
Obmann Geschäftsführerin
GEWERKSCHAFT GPA
Barbara Teiber, MA Karl Dürtscher
Vorsitzende Bundesgeschäftsführer
GEWERKSCHAFT GPA
Wirtschaftsbereich 14, GLÜCKSPIEL/TOURISMUS/FREIZEIT
Manfred Schönbauer Mag. Andreas Laaber
BA-Vorsitzender Wirtschaftsbereichssekretär
Norbert Bauer
Verhandlungsleiter