ArbeitnehmerIn
:
Ein Monat zum 15. oder Monatsletzten
Arbeitgeber
:
Kündigungsfrist beträgt
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sechs Wochen,
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nach vollendetem 2. Dienstjahr: 2 Monate
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nach vollendetem 5. Dienstjahr: 3 Monate
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nach vollendetem 10. Dienstjahr: 4 Monate
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nach vollendetem 15. Dienstjahr: 5 Monate
zum Ablauf eines Kalendervierteljahres (Vereinbarung zum Monatsende zulässig);
Nach 10 Dienstjahren: Kündigung durch die Arbeitgeberin nur bei Vorliegen bestimmter, taxativ aufgezählter Gründe zulässig!