KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Kollektivvertrag


FÜR DIE LEHRER DER MUSIK- UND SINGSCHULE WIEN UND DIEAN DIE KONSERVATORIUM WIEN GmbH ZUGEWIESENEN LEHRER
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


Beschluss
Gemäߧ 17 des Kollektivvertrages für die Lehrer der Musik- und Singschule Wien und die an die Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Lehrer laut Beschluss des Gemeinderates vom 19. Juni 1991, Pr.Z. 1746, zuletzt geändert durch den Beschluss des Gemeinderates vom 24. Juni 2009, Pr.Z. 02212-2009/0001-GIF, haben die Anlagen 1 und 2 zu diesem Kollektivvertrag ab 1. Jänner 2024 die Fassung gemäß den Beilagen.


Anlage 1 (ab 1.1.2024)
Gehaltsstufe Gehaltsschema
LK
Gehaltsschema
LMS
Gehaltsschema
LMS alt
Euro Euro Euro
1 3.141,52 3.146,76 2.923,89
2 3.406,98 3.240,58 3.037,61
3 3.683,79 3.336,73 3.155,68
4 3.780,10 3.361,89 3.208,37
5 3.881,76 3.411,81 3.285,92
6 3.972,00 3.443,34 3.347,05
7 4.165,91 3.490,29 3.424,58
8 4.369,93 3.626,59 3.592,06
9 4.586,35 3.768,87 3.768,87
10 4.814,80 3.914,64 3.951,95
11 5.056,21 4.139,15 4.178,75
12 5.311,28 4.332,22 4.416,13
13 5.580,41 4.577,53 4.667,18
14 5.863,83 4.787,46 4.929,81
15 6.163,32 5.054,21 5.204,83
16 6.478,91 5.334,51 5.493,79
17 6.812,32 5.627,50 5.795,83
18 7.164,08 5.935,41 6.113,30
19 7.534,97 6.257,96 6.445,79


Anlage 2 (ab 1.1.2024)
1)  Zu § 15:
Die Verwendungszulage beträgt für:
a) den Lehrer im Konservatorium monatlich 139,85 Euro,
b) den Leiter der Musik- und Singschule Wien, den Leiter einer Musikschule, den Leiter der Singschule und den Lehrer der Musik- und Singschule Wien monatlich 111,09 Euro.
2)  Zu § 16 Abs. 1:
Die Leiterzulage beträgt monatlich
für den Abteilungsvorstand 387,43 Euro,
für den Leiter der Musik- und Singschule Wien 884,24 Euro,
für den Stellvertreter des Leiters der Musik- und Singschule Wien 442,10 Euro,
für den Leiter der Singschule 589,49 Euro,
für den Leiter einer Musikschule
a) bei einem Schülerstand bis 200 Schüler 383,15 Euro,
b) bei einem Schülerstand von 201 bis 300 Schüler 442,10 Euro,
c) bei einem Schülerstand von 301 bis 400 Schüler 501,06 Euro,
d) bei einem Schülerstand von 401 bis 500 Schüler 560,00 Euro,
e) bei einem Schülerstand von 501 bis 600 Schüler 618,96 Euro,
f) bei einem Schülerstand ab 601 Schülern 677,91 Euro.
3)  Zu § 16 Abs. 2:
Die Zulage beträgt monatlich
1.
in der Singschule
in den Gehaltsstufen
1 bis 7 8 bis 19
a) bei einem Schülerstand bis zu 60 Schülern 53,35 Euro, 63,67 Euro,
b) bei einem Schülerstand von 61 bis 120 Schüler 85,72 Euro, 93,98 Euro,
c) bei einem Schülerstand ab 121 Schülern 112,51 Euro, 123,49 Euro,
2.
für Elementares Musizieren oder Tanz
in den Gehaltsstufen
1 bis 7 8 bis 19
a) bei einem Schülerstand bis zu 60 Schülern 53,35 Euro, 63,67 Euro,
b) bei einem Schülerstand von 61 bis 120 Schüler 85,72 Euro, 93,98 Euro.
4)  Zu § 16 Abs. 5:
Die Entschädigung beträgt
für das Mitglied der Prüfungskommission für den Korrepetitor
bei der Lehrbefähigungsprüfung 17,87 Euro, 35,71 Euro,
bei einer Kommissionellen Diplomprüfung, Bachelorprüfung oder Masterprüfung 35,71 Euro, 71,26 Euro.



Wien, 5. April 2024
Für die Gemeinde Wien Für die younion_Die Daseinsgewerkschaft:
vertreten durch den Magistrat Stadt Wien – Personalservice: Ing. Christian Meidlinger
Mag. René Köpruner
Die Vorsitzender-Stellvertreterin:
Angela Lueger