Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft younion / Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
abgeschlossen zwischen den Bühnenverein österreichischer Bundesländer·und Städte, Gleisdorfer Gasse 10a, 8010 Graz, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Younion_Die Daseinsgewerkschaft, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien,
über Mitarbeiter:innenprämien für das Kalenderjahr 2024
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem Theaterunternehmen stehen, das dem Bühnenverein österreichischer Bundesländer und Städte als Mitglied angehört bzw.in einem Dienstverhältnis zur Bühnen Graz GmbH stehen.
§ 2 Mitarbeiter:innenprämie
1)
Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäߧ 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max.€ 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2)
In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden.
3)
Es muss nicht an alle Mitarbeiter:innen der gleiche Betrag gezahlt werden, es kann auch sachlich differenziert werden.